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   OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09   

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https://dejure.org/2010,6649
OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09 (https://dejure.org/2010,6649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 5 U 33/09 (https://dejure.org/2010,6649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 5 U 33/09 (https://dejure.org/2010,6649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 14 Abs. 5 MarkenG
    Zur Verwechslungsgefahr zwischen "UNIRAK" und "UNIQA Total Return"

  • Justiz Hamburg

    UNIQA Total Return

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Marke UNIRAK und UNIQA Total Return zur Bezeichnung für einen Investmentfond; Entfallen des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens - UNIQA Total Return

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "UNIQA Total Return"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Fortdauer des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens

  • kanzlei.biz

    Verwechslungsgefahr der Marke "UNIRAK" mit "UNIQA"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "UNIQA Total Return"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Fortdauer des Verfügungsgrundes bei langer Dauer des Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwischen der Marke UNIRAK und der Zeichenfolge UNIQA Total Return für einen Investmentfond besteht auch Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei Fonds UNIRENT und UNIQUA Total Return

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    "Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens hat unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens der jüngeren mit der älteren Marke Eingang in die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz gefunden (EuGH, GRUR 1998, GRUR Jahr 1998 Seite 387 = WRP 1998, WRP Jahr 1998 Seite 39 - Sabèl/Puma; BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = WRP 1999, WRP Jahr 1999 Seite 530 = NJW-RR 1999, NJW-RR Jahr 1999 Seite 1055 = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 = Cefallone).

    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im Streitfall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont), greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGHZ 131, BGHZ 131 Seite 122 [ BGHZ 131 Seite 127 ] = GRUR 1996, GRUR Jahr 1996 Seite 200 = NJW 1996, NJW Jahr 1996 Seite 1592 = LM H. 4/1996 (MarkenG Nr. 13 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 1999, GRUR Jahr 1999 Seite 587 [ GRUR Jahr 1999 Seite 589 ] = LM H. 8/1999 § 14 MarkenG Nr. 8 - Cefallone; GRUR 2000, GRUR Jahr 2000 Seite 886 [ GRUR Jahr 2000 Seite 887 ] = LM H. 2/2001 § 9 MarkenG Nr. 33 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 37 - Bayer/BeiChem).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Bei Investmentfonds handelt es sich nicht um Waren des Massenkonsums, wo die Gesamtbevölkerung als angesprochener Verkehrskreis anzusehen ist ( BGH GRUR 2006, 760 Rz.22 - LOTTO ).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    bb) Nach der Rechtsprechung kann eine größere Anzahl eingetragener ähnlicher Drittmarken - unabhängig von deren tatsächlicher Benutzung - ein Indiz für eine originäre Kennzeichnungsschwäche eines Zeichens sein ( grundlegend für das MarkenG : BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions, ablehnend Inger-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 14 Rn.361 ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09

    UNIQA Financial Opportunities - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Den Antragsgegnerinnen war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerin in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 46/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 27, in diesem Parallelrechtsstreit am 4.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen dem prägenden oder selbständig kennzeichnenden Bestandteil einer komplexen Bezeichnung mit einem anderen Zeichen, kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen sein ( EUGH GRUR 2005, 1042 Rn.28 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteser Kreuz ).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    a) Zu den Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung "BIG" ( GRUR 2002, 542,544 ) Folgendes ausgeführt :.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Dabei kann offen bleiben, ob die Meinung des BerGer. zutrifft, der Marke "BIG" und dem entsprechenden Firmenschlagwort fehle jede Unterscheidungskraft, weil das Wort in der Bedeutung von "groß", "dick", "stark", "wichtig" auch dem deutschen Verkehr geläufig sei (vgl. zu einem Eigenschaftswort als Marke: BGH, GRUR 2002, GRUR Jahr 2002 Seite 64 = WRP 2001, WRP Jahr 2001 Seite 1445 [ WRP Jahr 2001 Seite 1446 ] = MarkenR 2001, 408 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 33/09
    Als Vorsilbe kann sie im Sinne von "einförmig", "einheitlich" oder auch "allgemein verwendbar" verstanden werden ( BGH GRUR 66, 495, 497 - UNIPLAST ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2010 - 5 U 46/09

    UNIQA Financial Opportunities - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen

    Der Antragsgegnerin war ferner über ihre Prozessbevollmächtigten, die auch die Antragsgegnerinnen in dem Parallelrechtstreit zum Aktz.5 U 33/09 vertreten, bekannt, dass eine andere Kammer des Landgerichts, die Zivilkammer 12, in diesem Parallelrechtsstreit am 3.9.2008 ebenfalls zugunsten der Antragstellerin entschieden hatte.
  • LG Hamburg, 23.02.2016 - 312 O 592/15

    Hela-Logo: Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Benutzung eines Logos in

    Allerdings können bei einem komplexen Zeichen auch ein oder mehrere Bestandteile für den durch das Zeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26.05.2010, Az. 5 U 33/09, zitiert nach juris, Rn. 27 f.).
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